Änderung Mitglieds- und Beitragsordnung

Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

das Präsidium hat am 04.12.2025 eine aktualisierte Mitglieds- und Beitragsordnung beschlossen. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Ordnung:

•Aufnahme einer neuen Präambel zur Stärkung von Transparenz und einer klaren Vereinsstruktur.
•Förderbeiträge für Fördermitglieder werden nicht mehr gesondert geregelt. Die AG Satzung wird sich hierzu künftig eingehend mit Bedeutung, Wirkung und Definition befassen.
•Die Bearbeitungsgebühr für Mahnungen wurde von 5,00 € auf 10,00 € erhöht.
•Begrifflichkeiten wurden vereinheitlicht und Formulierungen präzisiert.
•Die Regelungen zur Beitragsermäßigung wurden konkretisiert. Rückwirkende Ermäßigungen bleiben ausgeschlossen. Zur Inanspruchnahme einer Beitragsermäßigung müssen alle Anträge, Unterlagen und Nachweise spätestens 14 Tage vor Quartalsbeginn vorliegen.

Sollten Ihrerseits Rückfragen entstehen, kommen Sie bitte gern auf uns zu.

Mitglieds-_und_Beitragsordnung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Chris Mellack

Geschäftsführer

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